AGB
Herrmann Innovations GmbH
Hauptbüro
Bahnhofstr. 32
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Deutschland
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E-Mail: info@herrmann-innovations.com
www.herrmann-innovations.com
Vertreten durch:
Johannes Herrmann Geschäftsführer
Registereintrag: HRB 5254
Mehrwertsteuer: DE 198206418
Registergericht: Amtsgericht Regensburg: Cham
Nutzungsbedingungen
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen bilden die vertragliche Grundlage für unsere Geschäftsbeziehungen mit den Käufern unserer Produkte und werden zum Zeitpunkt der Annahme eines vertraglichen Angebots Bestandteil der Vereinbarung. Status August 2013. Alle entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausgelagert. Wir lehnen ein gegenteiliges Abtretungsverbot ausdrücklich ab. Die Annahme der von uns zu erklärenden Angebote unserer Käufer erfolgt ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkauf, Lieferung, Montage und Reparatur.
2.1 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung abzutreten. Unsere Ansprüche sind an die BFS Finance GmbH, Verl. Zahlungen an die BFS Finance GmbH dürfen nur bei vollständiger Erfüllung der Verpflichtungen geleistet werden. Die Bankdaten finden Sie auf der Rechnung.
2.2 Unsere Angebote bedürfen der Bestätigung. Wir sind an unsere Angebote nur gebunden, wenn diese ausdrücklich als rechtsverbindlich erklärt wurden; Sie gelten ansonsten als "Einladung zum Angebot" (Einladung zur Abgabe von Angeboten). In diesem Fall ist unsere schriftliche Bestätigung der Bestellung erforderlich, damit der Vertrag abgeschlossen werden kann. Unsere schriftliche Bestätigung ist erforderlich, damit mündliche Nebenabreden und Gewährleistungen unserer Mitarbeiter und Vertreter rechtsverbindlich werden.
3. Erfüllungsort für unsere Erfüllungspflichten ist unser Geschäftssitz oder das jeweilige Distributionslager. Unsere Lieferpflicht wird durch Aneignung (Rückstellung) und Übergabe (§ 243 BGB) der Ware an das Speditionspersonal erfüllt. Wir tragen nicht die Kosten für den Versand der Ware; Der Käufer hat diese Kosten zu tragen, zu denen auch die durch den Versand verursachten Steuern und Zölle oder ähnliches gehören.
4. Durch die Verwendung (Bereitstellung) von Waren geht das Leistungsrisiko auf den Käufer über. Liegen keine konkreten Anweisungen des Käufers vor, können wir einen geeigneten Spediteur auswählen. Dies begründet jedoch keine Haftung unsererseits.
5. Unsere Preise sind Nettopreise ab Werk oder Lager ohne den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Die Kosten für Verpackung und Montage vor Ort zuzüglich Nebenkosten werden addiert. Wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung mehr als vier Monate vergangen sind, sind wir berechtigt, den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preis zu berechnen.
6. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Andernfalls handelt es sich um Richtzeiten, die um bis zu sechs Wochen überschritten werden können, ohne dass der Käufer daraus irgendwelche Rechte ableiten kann. Wenn sich nach Bestätigung der Bestellung herausstellt, dass wir innerhalb der angegebenen Frist oder innerhalb der Nachfrist keine Leistung erbringen können oder nicht, sind wir unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies einen Rückgriffsanspruch begründet. Erhaltene Vorauszahlungen müssen erstattet werden. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Besteller finanziell tragbar ist.
7. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, ohne dass wir ihm dies mitteilen, so schuldet er uns einen Pauschalschaden, für den kein Nachweis in Höhe von 12,5% des Nettobestellwerts (inkl. MwSt.) Erforderlich ist.
8. Die gleiche Verpflichtung gilt für den Käufer, wenn wir aus Gründen gezwungen werden, die später bekannt werden und dem Käufer zum Rücktritt vom Vertrag zuzurechnen sind. Solche Gründe sind die Insolvenz des Käufers, ohne dass ein Insolvenzverfahren beantragt werden muss, die Abgabe einer eidesstattlichen Bestätigung und die Bekanntgabe von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers entscheidend beeinträchtigen würden, oder fehlgeschlagene Erlangungsbemühungen Finanzierung oder Leasing, soweit diese nicht ausdrücklich später zur Bedingung gemacht wurden.
9. Wir beschränken unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10. Der Käufer hat uns offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Eine pünktliche Übermittlung der Mitteilung reicht aus, um die Frist einzuhalten. Der Käufer ist voll verantwortlich für den Nachweis der Befriedigung aller Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere des Mangels selbst, des Zeitpunkts der Feststellung des Mangels und der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
11. Wir geben eine Garantie für Mängel an der Ware, entweder durch Reparatur oder durch Neuproduktion, wie wir es gewählt haben. Wenn wir die Befriedigung ernsthaft und endgültig ablehnen, wenn wir uns weigern, den Mangel zu beheben, oder wenn wir die nachträgliche Befriedigung aufgrund unverhältnismäßiger Kosten verweigern, wenn die spätere Befriedigung für den Käufer fehlschlägt oder nicht akzeptabel ist, kann der Käufer nur eine Reduzierung der Vergütung verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag, wie er es wünscht. Der Käufer hat jedoch kein Rücktrittsrecht bei nur geringfügiger Vertragsverletzung, insbesondere bei nur geringem Mangel.
11.1 Garantie / Gewährleistung 12 Monate
11.2 Haftungsausschluss bei nicht autorisierten Servicearbeiten an Hermann Innovations GmbH Produkten.
12. Wenn der Käufer aufgrund eines Rechts- oder Sachmangels nach Nichterfüllung der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktritt, hat er keinen weiteren Schadensersatzanspruch wegen des Mangels. Wenn der Käufer nach einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung Schadensersatz wählt, bleibt die Ware bei ihm, wenn dies für ihn akzeptabel ist. Schäden sind auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert des mangelhaften Gegenstandes beschränkt. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung betrügerisch verursacht haben.
13. Rechte wegen Mängeln, die sich nicht auf ein Gebäude oder eine Arbeit beziehen, die in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen besteht, werden ein Jahr nach Lieferung der Ware verjährt. Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.
14. Garantien im rechtlichen Sinne werden dem Käufer von uns nicht gegeben. Die Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
15.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis alle ausstehenden Ansprüche vollständig beglichen sind.
15.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware mit Sorgfalt zu behandeln. Wenn Service- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese regelmäßig auf eigene Kosten durchführen.
15.3. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Zugang Dritter zu den Waren zu informieren, beispielsweise im Falle einer Pfändung oder einer Beschädigung oder Zerstörung der Waren. Eine Änderung des Warenbesitzes ist unverzüglich zu melden. Der Käufer hat uns unverzüglich über jede Änderung des Besitzes der Ware und über seine eigene Adressänderung zu informieren.
15.4. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rücksendung der Ware bei einem Verhalten zu verlangen, das gegen die Vereinbarung des Käufers verstößt, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung von eine Pflicht gemäß Ziffer 16.2. und 16.3. dieser Vereinbarung.
15.5. Der Käufer ist vorbehaltlich eines Widerrufs berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsverlauf weiterzuverkaufen; Er überträgt uns hiermit jedoch alle Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises (in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer)), die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Verarbeitung durch seine Kunden oder Dritte entstehen, unabhängig davon, ob es sich um Waren handelt wurden ohne oder ohne Verarbeitung weiter verwendet. Wir werden die Abtretung hiermit annehmen. Besteht zwischen uns und dem Käufer eine Leistungsbilanzbeziehung gemäß § 355 Abs. 2 BGB HGB, so bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. Wir sind berechtigt, diesen Anspruch auch nach der Abtretung einzuziehen. Unsere Ermächtigung, den Anspruch selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Einnahmen erfüllt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde Bei einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren mit Gläubigern über die Begleichung von Schulden (§ 305 I 1 Insolvenzverordnung - InsO) ist kein Scheck- oder Wechselverfahren im Gange und die Zahlungen wurden nicht eingestellt. In diesem Fall können wir jedoch verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitteilt, uns alle zum Einzug erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, die Begleitdokumente übergibt und den Schuldner (Dritte) über die Abtretung informiert. Die Inkassokorrektur bezieht sich auf den gesamten Nachfragesaldo.
15.6 Bei Missachtung der in Nummer 5 dieser Klausel genannten Abholgenehmigung ist der Käufer nicht mehr berechtigt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt zu installieren, untrennbar zu kombinieren oder zu verarbeiten.
15.7 Wer die Vorbehaltsware des Käufers als Hauptbestandteil in sein eigenes Grundbesitz einbezieht, überträgt uns hier und jetzt die Ansprüche aus dem gewerblichen Verkauf des Grundbesitzes oder Grundbesitzrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Vorrang vor den anderen. Wir nehmen diesen Auftrag hiermit an.
15.8 Wir verpflichten uns, die uns zurechenbaren Wertpapiere auf Antrag des Käufers freizugeben, wenn der realisierbare Wert unserer Wertpapiere die zu besichernden Ansprüche um mehr als 20% übersteigt. Die Kaufpreise des Käufers oder bei der Bearbeitung der Vorbehaltsware die Kosten für die Herstellung der Sicherheitsgüter oder der Miteigentumsanteil sind als realisierbarer Wert zu betrachten, sofern der Käufer keinen niedrigeren realisierbaren Wert nachweist von der Reservierungsware abzüglich eines zulässigen Abzugs von maximal 45% des zu sichernden Anspruchs aufgrund möglicher geringerer Einnahmen. Wir sind berechtigt, das freizugebende Wertpapier auszuwählen.
16.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zahlbar. Zahlungen müssen ohne Abzug erfolgen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
16.2 Der Lieferant ist berechtigt, seine Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen zum Zwecke der Finanzierung abzutreten.
17.1 Soweit die Zahlung in Raten schriftlich genehmigt wurde, wird der Restbetrag zur sofortigen Rückzahlung fällig, wenn eine Rate länger als einen Monat in Verzug gerät oder die Raten zum dritten Mal nicht vollständig und / oder pünktlich bezahlt werden.
17.2 Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Ansprüche sofort zur Zahlung fällig, ohne dass eine gesonderte Maßnahme erforderlich ist.
18. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist in allen denkbaren Fällen ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder endgültig festgestellt worden.
19. Alle ausgetauschten Teile gehen in unser Eigentum über. Eine Aufrechnung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
20. Die Reparaturkosten richten sich nach den geleisteten Arbeitsstunden und den verwendeten Materialien. Unsere Monteure sind verpflichtet, Arbeitsberichte zu erstellen, die vom Käufer paraphiert werden müssen. Die am Tag der Rechnungsstellung für die Arbeit geltenden Tagessätze werden berechnet.
21.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den Umgang mit ausländischen Kunden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 1.7.64 und die Haager Übereinkommen über ein einheitliches Gesetz über den internationalen Warenkauf vom 17.7.73 werden vergeben.
21.2 Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Strafverfolgung durch den Lieferanten vom Käufer im Falle eines Zahlungsverzuges des Käufers sowie aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen sind.
22.1. Soweit der Vertragspartner ein Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Gesellschaft des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, am Gerichtsstand des Vertragspartners Klage zu erheben.
22.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Parteien ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
23. Soweit einzelne Bestimmungen unzulässig sind, beschränkt sich die Unwirksamkeit auf die jeweilige Klausel. Solche Bestimmungen müssen im Wege einer ergänzenden vertraglichen Auslegung unter Berücksichtigung der Absichten beider Parteien und der gesetzlichen Anforderungen ausgelegt werden, die der betreffenden Klausel so nahe wie möglich kommen.
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